Twitter-Gewinnspiele (Grafik: Frank Krause / Twitter)
Twitter-Gewinnspiele (Grafik: Frank Krause / Twitter)

Grundlagen: Gewinnspiele auf Twitter veranstalten

Gewinnspiele sind ein prima Element, um die Reichweite der eigenen Social Media Kanäle zu erhöhen. Nicht zuletzt Facebook war, aufgrund der gelockerten Richtlinien, in letzter Zeit viel im Gespräch. Doch auch bei Twitter lohnen sich derartige Aktionen, um Follower zu gewinnen oder den generellen Buzz rund um den eigenen Account zu erhöhen. Welche Möglichkeiten gibt es und was sollte unbedingt beachtet werden, wenn man Gewinnspiele veranstaltet. Ein kurzer Überblick.

Twitter-Richtlinen

Zuerst einmal die gute Nachricht: Grundsätzlich sind Gewinnspiele und Wettbewerbe auf Twitter erlaubt. Es gibt nur ein paar Richtlinien, die dabei beachtet werden sollten. Allerdings sind dies alles Dinge, auf die man schon allein mit gesundem Menschenverstand kommen sollte. So dürfen User etwa nicht zur Erstellung von Mehrfachaccounts angeregt werden. Zur Identifizierung der Teilnehmer sollte mit @-Mentions und/oder bestimmten Hashtags gearbeitet werden. Diese Hashtags sollten wiederum themenspezifisch sein und nicht auf fremden Aktionen aufbauen.

Außerdem, und hier sollte man wirklich Vorsicht walten lassen, soll kein übermäßiges Posten derselben Nachricht provoziert werden. Das meint keine Retweets, sondern tatsächlich Nachrichten, die exakt denselben Text enthalten und auch in hoher Zahl von einem Einzelaccount generiert werden könnten. Das wird schnell als Spam gewertet, wodurch sowohl die User, als auch die entsprechenden Nachrichten, aus der Twitter-Suche gefiltert werden.

Teilnahmebedingungen

Das ist alles also keine große Hürde. Viel spannender wird es bei den Pflichten, die man in Deutschland als Veranstalter eines Gewinnspiels hat. Hier gibt es viele kleine Stolperfallen, weshalb ich auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und volle Korrektheit erheben möchte. Ich gehe von Best-Practice-Fällen aus, die sich zumindest bei mir bisher bewährt haben. Schlussendlich unterscheidet sich jeder Einzelfall im Detail.

Außerdem werde ich davon ausgehen, dass die Teilnahme grundsätzlich unentgeltlich ist. Andernfalls wäre hier noch eine Abgrenzung zum Glücksspiel notwendig, welches sogar genehmigungspflichtig ist.

Gehen wir also von einem normalen Gewinnspiel aus, an dem man durch einen bestimmten Tweet oder Retweet teilnehmen kann. In jedem Fall bedarf es klarer Teilnahmebedingungen, die die folgenden Punkte abdecken:

  • Wer darf Teilnehmen? (z.B. keine Mitarbeiter der Firma XY, Minderjährige)
  • Wie lang ist die Laufzeit des Gewinnspiels? (z.B. bis Mitternacht, vom 1.-13 März 2013)
  • Was gibt es zu gewinnen? (z.B. ein Überraschungspaket, zwei handsignierte CDs)
  • Wann und wie wird der Gewinner ausgelost? (z.B. Zufallsgenerator, Juryentscheidung, Userabstimmung)
  • Wie kommt der Gewinn zum Gewinner? (z.B. per Post, Selbstabholung, per Mail)
  • Werden Rechte Dritter tangiert? (z.B. Teilnahme durch ein Foto von der Oma)
  • Was passiert mit den Daten, die für das Gewinnspiel ggf. erhoben werden?

Vor allem der letzte Punkt ist wichtig, wenn man das Gewinnspiel auch zu Marketingzwecken nutzen möchte. Es dürfen nämlich nur die nötigsten Daten erhoben werden – bei Twitter meist der Accountname und später, gezielt vom Gewinner, erfragte Kontaktdaten, um ihm den Gewinn zukommen zu lassen. Möchte man die gesammelten Daten jedoch weiter nutzen, um etwa einen Newsletter zu verschicken oder die User zukünftig auf weitere Aktionen aufmerksam zu machen, muss dies klar in den Teilnahmebedingungen vermerkt sein. Außerdem muss angegeben werden, ob man die Gewinner am Ende namentlich erwähnen möchte oder nicht.

Grundsätzlich lassen sich all die o.g. Infos in ein paar Sätzen etwa so zusammenfassen:

Am Twitter-Gewinnspiel dürfen alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland und einem Mindestalter von 16 Jahren teilnehmen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von XY. Die Aktion endet noch am selben Tag, der Gewinner wird um Mitternacht von unserer Redaktion per Zufallsgenerator aus allen Retweets ausgelost und 0:10 Uhr bekanntgegeben. Wir werden uns dann per Direktnachricht bei dem Gewinner melden und die Adresse für das Zusenden des Gewinnpakets XY erfragen. Alle erhobenen Daten werden nach Ende dieser Aktion wieder gelöscht.

Gewinnspiel durchführen

Doch wie sieht das nun in der Praxis aus? Auch wenn die Teilnahmebedingungen sehr kurz gefasst sind, passen diese natürlich nicht in 140 Zeichen.

Die einfachste Möglichkeit ist, das Gewinnspiel auf eine Webseite zu initiieren, auf der bereits alle wichtigen Infos zusammengetragen sind. Zum Beispiel, indem man zuerst das Gewinnspiel ankündigt. Dann schreibt, wie der Tweet auszusehen hat, den die User machen müssen und direkt darunter finden sich die Teilnahmebedingungen. Wirklich viral ist eine solche Aktion allerdings nicht. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Tweets mindestens den Namen des Absenders enthalten, da sonst von Twitter ungewollte Duplikate gepostet werden, die laut den Twitter-Richtlinen eben nicht erwünscht sind.

Besser ist, wenn man den Tweet so formuliert, dass ein Link zu den Teilnahmebedingungen enthalten ist. So kann man die User dann entweder auffordern diesen zu retweeten oder ihre Antwort (z.B. die Lösung zu einer Quizfrage, das Senden eines Fotos) darauf als @-Mention zurück zu senden.

Vor allem das Retweeten hat sich meiner Erfahrung nach, parallel zu einem Event, als sehr effektive Methode erwiesen einem Hashtag einen gewissen Buzz zu verleihen. Schließlich ist die Teilnahme so nur einen Klick entfernt und fordert keine weiteren Aktionen vom Teilnehmenden ab. Außerdem vergessen die Teilnehmer gern mal in einer Antwort mit @-Mention auch den richtigen Hashtag anzuhängen.

Wie bereits erwähnt, bietet es sich für die Kontaktaufnahme mit den Gewinnern an, diese per Direktnachricht zu kontaktieren. Hier sollte man die User darauf hinweisen, dass sie einem nur Antworten können, wenn sie auch Follower des veranstaltenden Accounts sind. Allerdings ist diese diskrete Kontaktaufnahme dem öffentlichen Tweeten von Mail- oder sogar Post-Adresse in jedem Fall vorzuziehen und die Gewinner sollten klar darauf hingewiesen werden.

Grundsätzlich gibt es also nicht übermäßig viel zu beachten, will man ein Gewinnspiel auf Twitter veranstalten. Trotzdem sollte man die genannten Punkte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer unsauberen Durchführung greifen sowohl das Wettbewerbsrecht, als auch das Datenschutzrecht der Teilnehmer, sowie ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, wenn etwa die Gewinnausschüttung nicht klar und unmissverständlich formuliert ist.

Wer hier eine volle Rechtssicherheit möchte, möge sich allerdings an den Anwalt seines Vertrauens wenden. Dieser Artikel ist als Denkanstoß und nicht als vollständige Rechtsberatung zu diesem Thema zu verstehen.