Warum fehlt bei vielen Seiten aktuell das Vorschaubild? (Screenshot: Facebook)
Warum fehlt bei vielen Seiten aktuell das Vorschaubild? (Screenshot: Facebook)

Streit um das Leistungsschutzrecht : Warum bei einigen Facebook-Links plötzlich die Vorschaubilder fehlen

Facebook-Nutzer kennen das: Teilt man einen Link im Newsfeed, dann gibt's fast immer ein großes Vorschaubild und die Überschrift zu sehen. Doch seit Anfang Juni fehlt das Bild plötzlich. Nicht bei allen Webseiten, aber bei zahlreichen Verlags- und Medien-Webseiten. Woran liegt das und wie lässt sich das Problem lösen?

Hinter dem seltsamen Verhalten steckt auf den ersten Blick tatsächlich Facebook selbst: Ohne vorherige Ankündigung an die Nutzer hat man sich dort mehr oder weniger willkürlich einige Medien-Seiten herausgesucht und die Möglichkeit der Vorschaubilder von heute auf morgen entfernt. Auf der Suche nach einer Begründung muss man tief im Hilfebereich des Unternehmens graben und stößt dort auf einen recht schwammigen Artikel.

Warum wird nur ein Link angezeigt, wenn bestimmte Nachrichtenartikel auf Facebook gepostet werden?

Darin heißt es, man reagiere mit dieser Aktion auf die neue Urheberrechtslinie der Europäischen Union. Diese war bereits 2019 rund um die Debatte über die sogenannten „Uploadfilter“ beschlossen worden und trat nun – zwei Jahre später – in den ersten EU-Staaten in Kraft. Nur waren die Upload-Filter nur ein kleiner Teil der umstrittenen Reform. Betroffenen Medienhäusern bietet nun ein Formular an, in dem erst einmal jede Menge Dinge abgefragt werden. Ziel sei es darüber eine Einwilligung zur erteilen, dass Links wie gehabt dargestellt werden können.

Das Grundproblem ist wohl das neue Leistungsschutzrecht

Zum konkreten Ablauf, wer die eingegebenen Daten verifiziert, bearbeitet und am Ende die Funktion wieder freischaltet, bleibt man allerdings im Dunkeln. Auch scheinen bislang nur die Niederlande, Ungarn, Dänemark, Estland, Deutschland und Frankreich davon betroffen zu sein.

Tatsächlich nimmt man sogar auf den auf den umstrittenen „Artikel 15“ der Richtlinie Bezug, der den Verlagen ein Leistungsschutzrecht zuspricht, sollten ihre Inhalte in einem kommerziellen Umfeld genutzt werden. Zwar gäbe es eine Reihe von Ausnahmen für Privatpersonen – ob der Kontext auf Facebook nun aber privat oder kommerziell ist, lässt sich aktuell noch schwer abschätzen.

Google und Facebook zeigen den Verlagen ihre Abhängigkeit auf

Kurios daran ist, dass es ein solches Leistungsschutzrecht bereits seit 2013 in Deutschland gab. Ziel bei dem von der Verlags-Lobby initiierten Gesetz war es damals schon aus Diensten wie Google und Facebook mehr Geld zu holen, wenn diese Vorschaubilder oder kurze Texte etwa in den Suchergebnissen anzeigen. Das mutete schon damals kurios an, weil die Verlage freiwillige diese Ausschnitte mit Google teilen und andererseits einen großen Teil ihrer Besucher auf diesem Weg erlangen. Das Prozedere endete in der Drohung Googles die Verlage einfach nicht mehr zu verlinken und endete in Verträgen, die Google weiterhin eine unentgeltliche Nutzung der Inhalte gestattete.

Bei Facebook scheint es in diesem Fall auf dasselbe Vorgehen hinzulaufen. Man ist in Medienhäusern auf die Reichweite durch Soziale Medien angewiesen, wir diese empfindliche beschnitten, wird sich zeigen müssen, wer letztendlich am längeren Hebel sitzt.